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Widerrufsbelehrung

Bei den von mir verkauften Produkten handelt es sich um individuell nach Käuferwünschen erstellte Produkte, die erst nach der Bestellung gefertigt werden. Deshalb schließe ich einen Widerruf aus.

Ich beziehe mich dabei auf §312g Absatz 2 Punkt 1 BGB:

„(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.“

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